Ich habe für mehrere Personen Geld verwart und ihnen darauf hin eine Quittung ausgestellt. Nun wollen diese Personen das Geld wieder haben. Muss/Soll ich die Quittung verlangen bzw. wieder an mich nehmen und erst dann das Geld aushändigen? Vielleicht weiß einer ja, ob dies irgendwo rechtlich geregelt ist.
Danke ung Gruß!